Die Anweisungen fr ortsbewegliche Tanks T1 bis T22 gelten fr flssige und feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten. Die Anweisungen fr ortsbewegliche Tanks mit Tankkrpern aus faserverstrkten Kunststoffen (FVK) gelten fr Stoffe der Klassen 1, 3, 5.1, 6.1, 6.2, 8 und 9. Darber hinaus gelten die Vorschriften des Kapitels 6.9.

T2

Mindestprfdruck (bar): 1,5

Mindestwanddicke des Tankkrpers (in mm Bezugsstahl fr Tankkrper aus metallenen Werkstoffen) (siehe 6.7.2.4): siehe 6.7.2.4.2

Druckentlastungseinrichtung (siehe 6.7.2.8): normal

Bodenffnung (siehe 6.7.2.6): siehe 6.7.2.6.3

Hinweis:
Wenn bei Druckentlastungseinrichtung der Ausdruck "normal" angegeben ist, gelten alle Vorschriften des Unterabschnittes 6.7.2.8 mit Ausnahme von Absatz 6.7.2.8.3.